[Paper] Völkerrechtlicher Status von Minderheitensprachen am Fallbeispiel der sorbischen Sprachen in Deutschland
Dieses Paper entstand im Rahmen meines M.A. Cultural and Cognitive Linguistics-Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität im Zuge der Untersuchung von Sprachpolitik. Sie verbindet Linguistik mit Rechtswissenschaften.
Abstract:
Die vorliegende Arbeit untersucht den Rechtsstatus von Minderheitensprachen auf europarechtlicher, bundesrechtlicher und landesrechtlicher Ebene am Beispiel der sorbischen Dialekte in der Bundesrepublik Deutschland. Sie prüft hierzu die Rechtshierarchie von völker- bis landesrechtlicher Ebene und kommt zu dem Schluss, dass die immateriellen Ansprüche von Minderheitengruppen, die sich aus Menschenrechten und bilateralen Verträgen ergeben, in Hinsicht auf deren Sprachen erst auf Landesebene in konkrete materielle Zuwendungen und Maßnahmen zum Erhalt der Minderheitenkultur umsetzen lassen. Der konkrete Erhalt des Sorbischen wird hierbei an den Privilegien und Ressourcen der bundes- und landesrechtlich legitimierten Stiftung für das sorbische Volk untersucht. Die Arbeit hinterfragt vor diesem Hintergrund ferner die rechtliche Trennung von Zuwanderergruppen und autochthonen Minderheiten und versucht, diese mit dem soziolinguistischen Ansatz der Superdiversität in Einklang zu bringen. Sie schlägt dahingehend eine Neubesetzung des Autochthonie-Begriffes auf völker- und europarechtlicher Ebene vor.
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